Veranstaltungen des Deutschen Kunsthandelsverbands

 

Kongress „Vertrauen und Vertrauensschutz im Kunsthandel“

am 9. und 10. Mai 2011 in Berlin

Ausgehend von der aktuellen Diskussion um diverse Fälschungen, durch die der Kunstmarkt erschüttert wurde und der Kunsthandel stark in die Kritik geraten ist, werden auf dem Kongress die Verantwortlichkeiten der Kunstvermittler breit aufgefächert und erörtert – von der Echtheit der angebotenen Objekte und ihrer Provenienz bis zum Kulturgutschutz. Dabei sind praktische Handlungsanweisungen für den Vertrauensschutz im Kunsthandel angestrebt und eine Botschaft an die Öffentlichkeit, wie dieses grundlegende Element beim Absatz und Erwerb von Kunst gestärkt werden kann. Die Veranstaltung wendet sich an alle Teilnehmer des Kunstmarkts und ihre Berater, die Presse und die Politik, die Museen und die private Sammlerschaft.

Auf dem Programm stehen Vorträge namhafter Referenten am 10. Mai im Dorint Hotel Convention Center Berlin (vormals Hotel InterContinental Berlin). Am Vorabend findet ein Dinner der Teilnehmer im Tagungshotel statt. Ausführlichere Informationen enthält unser Flyer, den Sie als PDF-Datei herunterladen können.

 

1. Deutscher Kunst- und Antiquitätenkongress

vom 13.07.2007 bis 14.07.2007

E-Mail: info@dk-kongress.de
Internet: http://www.dk-kongress.de

Sonstige Informationen:

Erster Deutscher Kunst- und Antiquitätenkongress am 13. und 14. Juli 2007 in Bamberg. Veranstaltungsort ist das Hotel Residenzschloss in Bamberg. Nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der entsprechenden Webseite.

 

Symposium „Kulturgutschutz und Kulturwirtschaft“

– für eine marktverträgliche Regelung in Deutschland

am Dienstag, 9. November 2004
im Deutschen Historischen Museum Berlin

Die UNESCO-Konvention von 1970 zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut enthält Vorschriften über legislatorische und administrative Maßnahmen, die die Vertragsstaaten zur Verhinderung des illegalen Handels mit Kulturgütern zu ergreifen haben. Der multilaterale Staatsvertrag hat zwar völkerrechtliche Bindungskraft, bedarf aber zur Durchführung der Umsetzung in nationales Recht.

Auf dem Symposium wurde die Thematik von Fachleuten aus Exekutive, Wissenschaft und Handel unter Einbeziehung der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern referiert und diskutiert. Die Veranstaltung wandte sich vor allem an Vertreter aus Politik, Administration und Kulturwirtschaft. Sie sollte den Stand der Gesetzesinitiative zur UNESCO-Konvention beleuchten und Erkenntnisse für die weitere Behandlung vermitteln.

Der deutsche Kunsthandel unterstützte im Prinzip das Gesetzesvorhaben, plädierte aber für eine marktkonforme Ausgestaltung im einzelnen. Demgegenüber lehnt er die Einführung des Unidroit-Abkommens von 1995 über gestohlene und rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter, dessen Bestimmungen grundsätzlich ohne Umsetzungsakt direkt anwendbar wären, als nicht markt- und rechtsverträglich ab.

Einladung/Programm ansehen (PDF)